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Grundlage dafür ist unter anderem die Marktordnungswaren-Meldeverordnung (MVO). Unternehmen dieser Branchen erstatten Meldungen über die aufgenommenen und verarbeiteten Mengen, über die hergestellten und abgesetzten Erzeugnisse sowie über die gelagerten Bestände beim BZL. Das BZL erfasst diese Daten, bereitet sie auf, plausibilisiert sie und veröffentlicht die Ergebnisse beispielsweise in Form von Broschüren, Informationsgrafiken und nationalen Versorgungsbilanzen. Die Ergebnisse werden grundsätzlich bis zum Ende des 2. auf den Berichtszeitraum folgenden Monats 24 Uhr veröffentlicht. Die Versorgungsbilanzen werden bis zum Ende des 5. auf den Berichtszeitraum folgenden Monats 24 Uhr veröffentlicht: Veröffentlichungsplan MVO-Ergebnisse. Bei Obst und Gemüse beobachtet die BLE in Deutschland die Märkte vor Ort, um Daten für die Europäische Union und das BMEL zu erheben.