Förderung des ländlichen Raumes
Die Finanzierung der Förderung des ländlichen Raums erfolgt im Wesentlichen über
- die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK),
- den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und
- Förderungen der Bundesländer.
Artikelübersicht
Seiten-Titel: Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ist in Deutschland das Hauptinstrument der nationalen Agrarstrukturförderung und bildet den inhaltlichen und finanziellen Kern vieler Länderprogramme. Im Folgenden finden Sie die GAK-Berichterstattung seit 2000.
Seiten-Titel: Monitoring des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) dient der Förderung der ländlichen Entwicklung in Europa. In Deutschland erfolgt die Umsetzung der Förderung über eine Vereinbarung, die die Bundesländer - in Abstimmung mit der Bundesregierung - mit der Europäischen Kommission geschlossen haben. Auf dieser Seite kann der Stand der Umsetzung anhand von 26 Monitoringtabellen heruntergeladen werden.
Seiten-Titel: Direktzahlungen
Nationale Umsetzung der Direktzahlungen: Auf dieser Seite können die Schichtungstabellen heruntergeladen werden. Sie informieren über die Direktzahlungen insgesamt und für die einzelnen Prämienarten jeweils über die Zahl der Antragsteller und die gewährten Beträge.
Seiten-Titel: Integrierte Ländliche Entwicklung
Die Mitteilungen der für die integrierte ländliche Entwicklung zuständigen Landesbehörden werden in acht Tabellen zusammengestellt.
Die gesetzliche Grundlage zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) bildet das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAKG), mit dem jeweils gültigen Rahmenplan und bestimmten EU-Rechtsgrundlagen.