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In der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) werden die Produktions-, Güter- und Einkommensströme der Landwirtschaft (ohne Forstwirtschaft und Fischerei) erfasst. Dafür werden Produktionswert, Vorleistungen und Wertschöpfung berechnet und um die Daten über Anlageinvestitionen und Löhne ergänzt. Die jährliche Veränderung der Nettowertschöpfung je Arbeitskraft ist ein wichtiger makroökonomischer Indikator für die Darstellung der Einkommensentwicklung des Sektors Landwirtschaft.
Die Daten der LGR werden unter anderem für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) benötigt, die wiederum die Leistung einer Volkswirtschaft erfasst. Das Maß der wirtschaftlichen Leistung ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Das BIP wird in den Medien häufig verwendet, um Aussagen über die Wirtschaftskraft von Ländern zu treffen oder Regionen zu vergleichen. Die Grundlage für diese Aussagen bietet im landwirtschaftlichen Bereich die LGR.
Darüberhinaus werden die Daten der LGR verwendet um politische und wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen, sowie um die Höhe der Leistungen von und an die EU zu berechnen.
Die Statistiken der LGR werden zu drei Zeitpunkten im Jahr veröffentlicht.
Am 30. September erscheinen die endgültigen Werte für das Vorjahr. Am 30. November wird die erste Schätzung des laufenden Jahres bereitgestellt. Eine zweite Schätzung für das Vor-jahr erfolgt am 31. März. Die Veröffentlichung der 1. Schätzung erfolgt aufgrund einer Sperr-frist mit einer Verzögerung von 14 Tagen.
Die Regionale Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (R-LGR) ermittelt den Produktionswert der Landwirtschaft für Deutschland auf Ebene der Bundesländer. Die gesetzliche Grundlage ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 138/2004. Die Ergebnis-se werden mit t+18 Monate übermittelt und veröffentlicht.
Als Quellen für die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (LGR) dienen landwirtschaftliche und andere amtliche Bundesstatistiken sowie die Geschäftsstatistiken des BMEL. Weitere Angaben stammen aus den Ergebnissen der Testbetriebsbuchführung und von Wirt-schaftsverbänden. Es gelten Erzeugerpreise ab Hof (Erlöspreise), Herstellungs- und An-schaffungspreise jeweils ohne Umsatzsteuer.
Die für die LGR benötigten Daten im Bereich der Agrar- und Gewerbestatistik sowie Erzeugerpreisindizes werden aus offiziellen Publikationen übernommen (z. B. DESTATIS, GENESIS-Online). Diese Daten unterliegen den Qualitätskriterien der amtlichen Statistik.
Nach der Marktordnungswaren-Meldeverordnung werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Angaben über Erzeugerpreise und -mengen bei Milch sowie Erzeugermengen bei Getreide, Futtermitteln, Ölsaaten und andere Produkte der Landwirtschaft erhoben. Diese Daten werden als amtliche Versorgungsbilanzen veröffentlicht und werden für die Berechnungen der LGR genutzt.
Daten über Schlachtpreise werden von der BLE erhoben. Nach der Maßgabe der Fleischgesetz-Durchführungsverordnung vom 12. November 2008 erstatten die Schlachtbetriebe Meldungen über Auszahlungspreise und geschlachtete Tiere. Die BLE fasst die eingegangenen Meldungen der Meldebehörden zusammen und gibt das Ergebnis unverzüglich als bundesweite amtliche Preisfeststellung bekannt.
In die LGR fließen auch Daten aus Berechnungen aus dem Testbetriebsnetz ein. Das Testbetriebsnetz umfasst Buchführungsergebnisse von ca. 10.000 bis 11.000 Betrieben (Stichprobe). Die Hochrechnung (Gewichtung) der Stichprobe wird auf die Grundgesamtheit angewendet. Datengrundlage für die Hochrechnung ist die totale Agrarstrukturerhebung 2020, die vom Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit den Ländern erstellt wurde.
Die Daten für direkte Ein- und Ausfuhren im Bereich der Landwirtschaft werden aus der offiziellen Außenhandelsstatistik übernommen. Darüber hinaus werden Informationen zu Gütern und Dienstleistungen auch von gewerblichen Quellen übernommen.
Qualitätsbericht zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung
Revisionen werden dann durchgeführt, wenn neue Methoden oder Definitionen eingeführt werden. Sie dienen der Qualitätssicherung und der Aktualisierung der Daten aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen oder Nutzerbedarf. Im Jahr 2019 wurde eine Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) durchgeführt. Da die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (LGR) ein Satellitenkonto der VGR darstellt, wurden die Daten zu LGR rückwirkend überprüft und berechnet. Dadurch könnten sich gegebenenfalls Änderungen ergeben. Die Daten wurden aktualisiert und veröffentlicht.