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Um landwirtschaftliche Güter produzieren zu können, müssen Investitionen getätigt werden. Eine Investition kann klassisch als eine Umwandlung von Kapital in Vermögen angesehen werden. Dabei wird eine Geldsumme (Kaptial) genutzt, um immaterielle oder materielle Güter, wie beispielsweise Traktoren, Sä- oder Erntemaschinen, zu finanzieren. Auch der Bau eines Stalls oder der Erwerb von Ackerflächen zählt hierzu.
Eine Investition in Wirtschaftsgüter darf nicht direkt steuermindernd geltend gemacht werden, sondern stattdessen wird für die Nutzungsdauer der jährliche Wertverlust als Kosten steuerlich abgesetzt. Dies erfolgt in Form von Abschreibungen. Eine Abschreibung ist somit die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens. Ursachen der Wertminderung sind neben der Alterung und Verschleiß, die Abnutzung, der technische Fortschritt oder eine Beschädigung. Generell stellt die Abschreibung einen Aufwand dar und reduziert den Gewinn.
Eine Abschreibung ist die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens.
Ursachen der Wertminderung sind, neben der Alterung und dem Verschleiß, die Abnutzung und der technische Fortschritt oder eine Beschädigung. Generell stellt die Abschreibung einen Aufwand dar und reduziert den Gewinn.
In der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) wird die Nettowertschöpfung zu Herstellungspreise berechnet, indem aus der Bruttowertschöpfung die Abschreibung abgezogen wird.
Eine Auflistung der Investitionen und Abschreibungen in der Landwirtschaft finden Sie in folgender Übersicht: