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Investitionen und Abschreibungen Landwirtschaftliche Gesamtrechnung

Um landwirtschaftliche Güter produzieren zu können, müssen Investitionen getätigt werden. Der Wertverlust einer Investition kann jährlich über die Nutzungsdauer steuerlich in Form von Abschreibungen abgesetzt werden.

Um landwirtschaftliche Güter produzieren zu können, müssen Investitionen getätigt werden. Eine Investition kann klassisch als eine Umwandlung von Kapital in Vermögen angesehen werden, wie beispielsweise der Kauf eines Traktors, einer Sä- oder Erntemaschine, aber auch der Bau eines Stalls oder der Erwerb von Ackerflächen.

Eine Investition in Wirtschaftsgüter darf nicht direkt steuermindernd geltend gemacht werden, sondern stattdessen wird für die Nutzungsdauer der jährliche Wertverlust als Kosten steuerlich abgesetzt. Dies erfolgt in Form von Abschreibungen.

Eine Abschreibung ist die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens.

Ursachen der Wertminderung sind neben der Alterung und Verschleiß, die Abnutzung, der technische Fortschritt oder eine Beschädigung. Generell stellt die Abschreibung einen Aufwand dar und reduziert den Gewinn.

In der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) wird die Nettowertschöpfung zu Herstellungspreise berechnet, indem aus der Bruttowertschöpfung die Abschreibung abgezogen wird.

Eine Auflistung der Investitionen und Abschreibungen in der Landwirtschaft finden Sie in folgender Übersicht:

Investitionen und Abschreibungen in der Landwirtschaft

in Millionen Euro in jeweiligen Preisen1)

Merkmal 2017 2018 2019 2020 2021 2022 20232)
Bauten3) 2 241 2 320 2 416 2 510 2 561 2 663 2 792
  Fahrzeuge / Ackerschlepper 665 637 642 599 612 664 814
  Sonstige Landmaschinen4) 5 746 5 931 5 968 5 976 6 365 7 292 8 043
Ausrüstung zusammen 8 958 9 197 9 304 9 407 9 961 11 054 12 089
  Tiere5) -118 -175 140 -243 -257 57 54
  Anpflanzungen +462 +400 +394 +526 +408 +462 +492
Investitionen in landwirtschaftliche Güter zusammen5) +344 +225 +534 +283 +151 +520 +546
Sonstige Bruttoanlageinvestitionen 306 309 278 322 423 435 440
Brutto-Anlageinvestitionen insgesamt +9 302 +9 422 +9 838 +9 690 +10 112 +11 574 +12 635
Abschreibungen +10 339 +10 576 +10 831 +11 067  +11 520 +12 568 +13 578
  Bauten +3 251 +3 409 +3 541 +3 621 +3 891 +4 304 +4 683
  Ausrüstung +6 515 +6 563 +6 671 +6 806 +6 936 +7 491 +8 089
Nettoinvestitionen -1 037  -1 155 -993 -1 377 -1 408 -994 -943

1) Ohne Mehrwertsteuer. 2) Endgültig (Stand: September 2024). 3) Ohne Wohnbauten sowie ohne landwirtschaftlichen Wegebau und andere staatliche Infrastrukturmaßnahmen für die Landwirtschaft. 4) Einschließlich sonstige nicht fest mit dem Gebäude verbundene Ausrüstungen. 5) Das Anlagevieh umfasst Zucht- und Milchvieh.

Weitere Informationen zur LGR

Kontakt

  • Ansprechpartner: Uwe Platz
  • Telefonnummer: 02 28 / 68 45 - 38 79
  • Behörde: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
  • Referat 624
  • Straße/Hausnummer: Deichmanns Aue 29
  • Postleitzahl/Ort: 53179 Bonn
  • agrar(at)ble(dot)de