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Die Fischereiflotte Deutschlands bestand zum 31.12.2023 rund 1.130 Fischereifahrzeugen. Die Anzahl hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als halbiert. Ursächlich für den Rückgang waren endgültige Stilllegungen in der Ostsee, um die Fangkapazitäten den verringerten Fangmöglichkeiten anzupassen.
Die Fischerei wird unterteilt in die Große Hochseefischerei und die Kleine Hochsee- und Küstenfischerei. Zur ersten Kategorie zählen Fahrzeuge mit einer Bruttoraumzahl ab 1000. Zum Jahresende 2023 waren in Deutschland zwölf Schiffe dieser Kategorie registriert.
Charakteristisch für die deutsche Flotte ist jedoch der relativ hohe Anteil an kleineren Fahrzeugen. Diese werden für den Fang von Heringen oder Süßwasserfischen im geschützten Nahküstenbereich eingesetzt. Hierzu zählten zum Stichtag 1.115 Motorfischkutter. Die Anzahl ist in den vergangenen 20 Jahren kontinuierlich zurückgegangen.
Der jährliche Flottenbericht des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) an die EU-Kommission dient der Darstellung über das Gleichgewicht zwischen der Fangkapazität der deutschen Flotte und den Fangmöglichkeiten Deutschlands. Grundlage ist Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik.
Deutschland verfügt bei etwa fünf Prozent der Fanganteile und rund zwei Prozent Flottenanteilen ein im Vergleich der EU-Staaten ausgewogenes Verhältnis zwischen Fangkapazität und verfügbaren Fangmöglichkeiten.
Ältere Berichte bietet die Europäische Kommission an: Steuerung der Fangkapazität – Fischereiflotte.
BMEL - Pressemitteilung: Nachhaltige Fischerei stärken