ELER-Monitoring - Förderung der ländlichen Entwicklung

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist die 2. Säule der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik. Die EU-Mittel werden insbesondere zur Förderung der Landwirtschaft, der Umwelt und der ländlichen Entwicklung in Europa eingesetzt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung auf Basis einer Partnerschaftsvereinbarung mit der Europäischen Kommission in Entwicklungsprogrammen der Länder. Der ELER ist zeitlich und inhaltlich strukturiert. Der aktuelle Förderzeitraum läuft von 2014 bis 2020. Inhaltlich sind sechs Ziele, auch Prioritäten genannt, maßgeblich.
Evaluierung
Die Europäische Kommission hat für den aktuellen Förderzeitraum in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein gemeinsames Begleitungs- und Bewertungssystem erarbeitet. Damit sollen Umsetzung und Fortschritte des ELERs aufgezeigt werden. Die Auswirkungen, Wirksamkeit, Effizienz und Zweckdienlichkeit der Förderung sollen auch bewertet werden. Die Evaluierung erfolgt anhand von Indikatoren für die Ausgangssituation und für die finanzielle Abwicklung, den Output, die Ergebnisse und die Auswirkungen der Vereinbarungen zwischen Bundesländern und Kommission.
Monitoring
Der Stand der Umsetzung und damit der Fortschritte werden der Kommission in jährlichen Durchführungsberichten zum 30. Juni des Folgejahres mitgeteilt. Hierzu gehören auch Monitoringtabellen, die Daten zum Stand der Umsetzung bereitstellen. Anschließend werden diese Daten im Folgenden zusammengestellt, damit es einen Überblick über die gesamte Situation in Deutschland gibt, aber auch Vergleiche bestimmter Maßnahmen zwischen den Ländern gezogen werden können.
Einige Monitoringtabellen enthalten Daten, die über den Förderzeitraum aufsummiert werden, andere bilden jährliche Werte ab. Die Monitoringtabellen A bis C werden hier veröffentlicht. Sie enthalten verschiedene weitere Tabellen, je nach Maßnahme und Ergebnisindikator.
- Tabelle A: Mittelbindungen, aufgeschlüsselt nach Maßnahmen und Schwerpunktbereichen (jährlich)
- Tabelle B: Realisierte Output-Indikatoren, aufgeschlüsselt nach Maßnahme und Schwerpunktbereich
- Tabelle C: Aufschlüsselung relevanter Ergebnisse (Outputs) und Maßnahmen, nach Art des Gebiets, Geschlecht und/oder Alter
Monitoringtabellen
Die Tabellenbezeichnungen richten sich an den Teilmaßnahmen nach Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014, Anhang 1 Teil 5 aus. Die Bezeichnung der Prioritäten und Schwerpunkte stehen in Teil 6. Die Outputindikatoren gemäß Artikel 14 Absatz 2 stehen in Anhang IV. Eine Übersicht steht hier zur Verfügung: Übersicht der ELER-Codes, Maßnahmen und Prioritäten.
Tabelle A: Mittelbindungen
Tabelle B: Realisierte Output-Indikatoren
- B1 01 Aus- und Weiterbildung
- B1 02 Beratungsdienste
- B1 04 Investitionen in materielle Vermögenswerte
- B1 05 Naturkatastrophen
- B1 06 Existenzgründungsbeihilfe
- B1 07 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung
- B1 08 Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten
- B1 16 Zusammenarbeit: EIP und Kooperationen
- B2 19 LEADER
- B3 08 Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten
- B3 10 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
- B3 11 Förderung ökologisch wirtschaftender Betriebe
- B3 12 Ausgleichzahlungen für Natura 2000-Gebiete
- B3 13 Förderung benachteiligter Gebiete
- B3 14 Tierschutz
- B3 15 Waldumwelt- und -klimadienstleistungen
- B3 Gebietsbezogene, mehrjährige und auf Großvieheinheiten bezogene Maßnahmen
- B4 Sekundärwirkungen (Vorhaben, die einen zusätzlichen Beitrag zu einer anderen Unterpriorität leisten)