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"Weidemilch" ist im Lebensmittelrecht in Deutschland nicht geregelt. Der Begriff "Heumilch" hingegen ist in der EU rechtlich geregelt und geschützt. Bei Heumilch ist entscheidend, dass die Futtermittel nicht siliert werden. Entsprechende Aufschläge auf den Milchpreis in Abhängigkeit von Fütterung und Haltung variieren von einer Molkerei zur anderen.