Die Klassifikation von Schweineschlachtkörpern erfolgt anhand einer Schätzung des prozentualen Muskelfleischanteils. Dazu wird auf zugelassene Klassifizierungsgeräte zurückgegriffen. Darunter gibt es vollautomatisierte Systeme, wie AutoFOM, wobei FOM für Fat-O-Meater steht.
Bei Schlachtbetrieben, die wöchentlich im Durchschnitt weniger als 200 Schweine schlachten, kann die Einstufung in die Handelsklassen zudem auch über eine Berechnung stattfinden. So wird beim Zweipunkteverfahren das Speck- und Fleischmaß des Schlachtkörpers genutzt, um über eine Formel den prozentualen Muskelfleischanteil zu bestimmen.
Die Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern hat dabei recht zügig nach der Schlachtung stattzufinden. So wird die Einteilung in die jeweiligen Handelsklassen vor der Kühlung des Tierkörpers und spätestens 45 Minuten nach der Schlachtung vorgenommen.
Handelsklassenschema Schweine Handelsklasse | Anforderungen (Muskelfleischanteil in %) |
S | 60 und mehr |
E | 55 und mehr, jedoch weniger als 60 |
U | 50 und mehr, jedoch weniger als 55 |
R | 45 und mehr, jedoch weniger als 50 |
O | 40 und mehr, jedoch weniger als 45 |
P | Weniger als 40 |
Für Schweine, die für die Zucht verwendet wurden, erfolgt die Einteilung nach Sauen (M) und Ebern beziehungsweise Altschneidern (V).
Quellennachweis:
Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweineschlachtkörper (Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung - SchwHKlV)