Dieser Abschnitt enthält insbesondere Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung 2016 und der Landwirtschaftszählung 2020, daneben auch aus früheren Agrarberichterstattungen. Während sich bis 1998 der Erfassungsbereich der totalen Agrarberichterstattung auf alle Betriebe und Besitzeinheiten mit einer landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Fläche von jeweils einem Hektar und mehr sowie auf alle Betriebe und Besitzeinheiten mit einer LF unter einem Hektar (einschließlich der Betriebe ohne LF), deren natürliche Erzeugungseinheiten mindestens einer jährlichen landwirtschaftlichen Markterzeugung von einem Hektar LF entsprechen, erstreckte, wurden Forstbetriebe in der Abgrenzung nach der Hauptproduktionsrichtung (siehe unten) in Jahren mit repräsentativer Agrarberichterstattung nicht erfasst.
Ab 1999 ist die untere Erfassungsgrenze auf zwei Hektar LF angehoben worden. Landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als zwei Hektar LF wurden seitdem nur noch erfasst, wenn festgelegte Mindestgrößen ausgewählter Tierkategorien oder Spezialkulturen erreicht werden. Für Forstbetriebe gelten zehn Hektar Waldfläche als untere Grenze.
Ab 2010 wurden die unteren Erfassungsgrenzen landwirtschaftlicher Betriebe weiter erhöht. So gilt statt der zwei Hektar-Grenze nun ein Flächenumfang von fünf Hektar LF als Mindestgröße.
In den weiteren Tabellen zur Betriebsstruktur kommt die EU-Typologie für landwirtschaftliche Betriebe zur Anwendung. Dieses Klassifizierungssystem zur Einteilung der Betriebe nach ihrer wirtschaftlichen Ausrichtung (Betriebsform) und zur Bestimmung der wirtschaftlichen Betriebsgröße wurde ab 2010 geändert. Die zuvor verwendeten Standarddeckungsbeiträge (SDB) sind durch Standard-Outputs (SO) ersetzt worden. Wesentlicher Unterschied ist, dass die in den SDB in Ansatz gebrachten variablen Kosten bei den Standard-Output-Werten nicht mehr berücksichtigt werden. Die Standard-Outputs sind definiert als geldwerte Bruttomarktleistung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. In Tabelle 3010320 sind die aktuell maßgebenden Standard-Outputwerte ausgewiesen.
Die landwirtschaftlichen Betriebe von Einzelunternehmen können nach dem Erwerbscharakter beziehungsweise nach sozioökonomischen Kriterien in Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe gegliedert werden. Ab der Landwirtschaftszählung 2010 erfolgt die Zuordnung nach dem Verhältnis von betrieblichem und außerbetrieblichem Einkommen. Haupterwerbsbetriebe sind Betriebe ohne außerbetriebliches Einkommen sowie Betriebe, in denen das betriebliche Einkommen größer ist als das Einkommen aus außerbetrieblichen Quellen. Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, in denen das außerbetriebliche Einkommen größer ist als das Einkommen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb. Die Einkommensangaben beruhen auf der Selbsteinschätzung der Befragten.