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Ausbildung Berufliche Bildung

Die „Grünen Berufe“ bezeichnen insgesamt 14 Ausbildungsberufe der Agrarwirtschaft. Die wohl bekanntesten Berufsgruppen sind dabei Landwirtin und Landwirt sowie Gärtnerin und Gärtner. Doch wie viele Auszubildende gibt es in den verschiedenen Berufen?

Im Jahr 2023 gab es insgesamt 32.322 Auszubildende in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei. Das sind 633 Auszubildende weniger als ein Jahr zuvor. Der Anteil der Frauen, die sich für eine landwirtschaftliche Ausbildung entschieden haben, stieg über die Jahre stetig. Zuletzt lag der prozentuale Anteil bei gut einem Viertel. Dabei variierte der Frauenanteil deutlich zwischen den unterschiedlichen Ausbildungsberufen.

Mehr junge Menschen machen eine Ausbildung zum Landwirt oder zur Landwirtin

Für eine Ausbildung in der Landwirtschaft entschieden sich hingegen mehr Lernenden als ein Jahr zuvor. 2023 befanden sich 9.084 junge Menschen in einem Ausbildungsverhältnis. Damit setzte sich die zunehmende Tendenz des Vorjahres fort. Nur für den Beruf des Gärtners und der Gärtnerin entschieden sich mit insgesamt 13.080 noch mehr Auszubildende. Der Frauenanteil lag bei beiden Berufen bei rund 22 Prozent.

Welche grünen Ausbildungsberufe wählen überwiegend Frauen?

Einen deutlich höheren Anteil an Frauen hatte der Beruf der Pferde- und Tierwirtin bzw. des Pferde- und Tierwirtes. In der Pferdewirtschaft lag der Anteil bei 85 Prozent, in der Tierwirtschaft bei 54 Prozent. Zudem sticht der Beruf der Hauswirtschafterin/des Hauswirtschafters, mit insgesamt jedoch nur 84 Auszubildenden, sehr hervor. Hier lag der Frauenanteil bei 100 Prozent.

Rechtliche Grundlagen der Berufsbildungsstatistik Landwirtschaft

Die Berufsbildungsstatistik gibt Aufschluss über die jährliche Entwicklung der einzelnen Ausbildungsberufe, Auszubildende mit neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen, vorzeitig gelöste Arbeitsverhältnisse, ausländische Auszubildende und Prüfungen in der beruflichen Fortbildung. Die Datengrundlage über umfassende Auswertungen bildet die Fachserie 11 Reihe 3 des Statistischen Bundesamtes. Dort sind auch Informationen über Rundungsverfahren des Statistischen Bundesamtes in der Berufsbildungsstatistik hinterlegt, die zur Geheimhaltung dienen.

Die Rechtsgrundlage für die Datenerhebung bildet das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBI. I S. 931) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBI. I S. 462). Demnach sind die zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz für die Berufsbildung auskunftspflichtig.

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