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Nach Angaben des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. hat die Zahl der Betriebe im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau 2025 um 1,3 Prozent zugenommen. Demnach waren rund 19.900 Betriebe in der Branche tätig.
Die Zahl der Beschäftigten steigt relativ kontinuierlich an: 2025 konnte sie sich gegenüber 2024 um 0,4 Prozent auf 131.750 Personen steigern. Auch die Anzahl der Auszubildenden zur Landschaftsgärtnerin oder zum Landschaftsgärtner stieg leicht auf rund 8.100 Auszubildende.
Nach Branchenangaben gab es in 2025 keine wesentliche Veränderung bei der Auftraggeberstruktur. Nach wie vor ist der Privatkundenmarkt das stärkste Umsatzsegment (57 Prozent). Danach folgt der öffentliche Bereich mit 21 Prozent. Die restlichen 22 Prozent am Umsatz der Branche machten der Wohnungsbau, die Industrie, Generalunternehmer sowie sonstige Auftraggeber aus.
Nach Angaben des Bundesverbandes für den Garten- und Landschaftsbau lag der Branchenumsatz 2025 bei 11,11 Milliarden Euro und übertraf damit das Vorjahresniveau von 10,65 Milliarden Euro um rund vier Prozent.
Landschaftsgärtnerinnen und -gärtner bauen und pflegen zum Beispiel Freianlagen aller Art, darunter Außenanlagen an öffentlich und gewerblich genutzten Gebäuden sowie im Wohnungs- und Siedlungsbau, innerstädtisches Grün, Parkanlagen, Sportplätze, Golfanlagen, Spielplätze und andere Freizeitanlagen. Die Bandbreite reicht von landschaftsgärtnerischen Maßnahmen an Verkehrsflächen und zur Verkehrsberuhigung, über Fußgängerzonen bis hin zu Arbeiten im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Über diese klassischen Tätigkeiten hinaus haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend neue Arbeitsbereiche entwickelt. Dazu gehören der Bau von Schwimmteichen und Pflanzenkläranlagen, die Entsiegelung von Flächen, Regenwassermanagement und Freiflächenmanagement, die Neuanlage und Pflege seniorengerechter Gärten sowie der Einbau von automatischen Beregnungsanlagen und Lichtinstallationen.
Friedhofsgärtnerinnen und -gärtner übernehmen Planung, Anlage und Pflege unterschiedlicher Grabstätten. Dabei werden die Wünsche der Kunden ebenso berücksichtigt wie die Richtlinien der gärtnerischen Grabgestaltung. Bei der Grabanlage und den jahreszeitlichen Wechselbepflanzungen kommt es auf die standortgerechte Pflanzenauswahl an. Viele Bürgerinnen und Bürger legen mit einem Dauergrabpflege-Vertrag die Verantwortung in die Hände der Friedhofsgärtnerinnen und -gärtner. Damit die Auftraggeber die Gewähr haben, dass ihre Verträge auch fachgerecht erfüllt werden, überwachen die Treuhandgesellschaften in regelmäßigen Abständen die Arbeiten der Friedhofsgärtnerinnen und -gärtner. Ebenso sorgen sie für die Vertragssicherheit. Sollte der beauftragte Betrieb den Vertrag nicht mehr erfüllen, sorgt die Treuhandgesellschaft für die Dauergrabpflege.