Landschaftsgärtnerinnen und -gärtner bauen und pflegen zum Beispiel Freianlagen aller Art, darunter Außenanlagen an öffentlich und gewerblich genutzten Gebäuden sowie im Wohnungs- und Siedlungsbau, innerstädtisches Grün, Parkanlagen, Sportplätze, Golfanlagen, Spielplätze und andere Freizeitanlagen. Die Bandbreite reicht von landschaftsgärtnerischen Maßnahmen an Verkehrsflächen und zur Verkehrsberuhigung, über Fußgängerzonen bis hin zu Arbeiten im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Über diese klassischen Tätigkeiten hinaus haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend neue Arbeitsbereiche entwickelt. Dazu gehören der Bau von Schwimmteichen und Pflanzenkläranlagen, die Entsiegelung von Flächen, Regenwassermanagement und Freiflächenmanagement, die Neuanlage und Pflege seniorengerechter Gärten sowie der Einbau von automatischen Beregnungsanlagen und Lichtinstallationen.
Was machen Friedhofsgärtnerinnen und -gärtner?
Friedhofsgärtnerinnen und -gärtner übernehmen Planung, Anlage und Pflege unterschiedlicher Grabstätten. Dabei werden die Wünsche der Kunden ebenso berücksichtigt wie die Richtlinien der gärtnerischen Grabgestaltung. Bei der Grabanlage und den jahreszeitlichen Wechselbepflanzungen kommt es auf die standortgerechte Pflanzenauswahl an. Viele Bürgerinnen und Bürger legen mit einem Dauergrabpflege-Vertrag die Verantwortung in die Hände der Friedhofsgärtnerinnen und -gärtner. Damit die Auftraggeber die Gewähr haben, dass ihre Verträge auch fachgerecht erfüllt werden, überwachen die Treuhandgesellschaften in regelmäßigen Abständen die Arbeiten der Friedhofsgärtnerinnen und -gärtner. Ebenso sogen sie für die Vertragssicherheit. Sollte der beauftragte Betrieb den Vertrag nicht mehr erfüllen, sorgt die Treuhandgesellschaft für die Dauergrabpflege.