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Rechtsformen und Betriebstypen Landwirtschaftliche Betriebe

Die Landwirtschaft wird gerne mit dem Bild des Bauern, der gemeinsam mit seiner Familie den Hof bewirtschaftet, assoziiert. In der Statistik gelten als Familienbetriebe die Betriebe der Rechtsform "Einzelunternehmen".

Einzelunternehmen – die häufigste Rechtsform landwirtschaftlicher Betriebe

Einzelunternehmen haben eine einzelne Inhaberin beziehungsweise einen Inhaber oder sind in der Inhaberschaft eines Ehepaares.  Die Rechtsform Einzelunternehmen wird aufgeteilt in Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe. Haupterwerbsbetriebe sind dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil des Einkommens aus dem landwirtschaftlichen Betrieb mindestens 50 Prozent des Gesamteinkommens ausmacht. Nebenerwerbsbetriebe sind dementsprechend alle übrigen Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen. Haupterwerbsbetriebe treten gehäuft in Regionen mit intensivem Acker-, Obst-, Gemüsebau oder Schwerpunkten der Tierhaltung auf.

2020 machten Einzelunternehmen 87 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Betriebe aus. Deutlich mehr als die Hälfte, nämlich 57 Prozent der 228.259 Familienbetriebe werden mittlerweile im Nebenerwerb geführt. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 waren es etwa 50 Prozent.

Im Vergleich zu einem Nebenerwerbsbetrieb bewirtschaftet ein Haupterwerbsbetrieb mit durchschnittlich 72 Hektar fast dreimal so viel Fläche. Insgesamt entfallen auf Haupterwerbsbetriebe etwa 69 Prozent der von Einzelunternehmen unterhaltenen 10,3 Millionen Hektar Fläche.

Hofnachfolge von Familienbetrieben häufig nicht gesichert

In der Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe mit der Rechtsform Einzelunternehmen ist die Weiterführung des Betriebes nicht gesichert. Nur in 35 Prozent der Betriebe, deren Inhaber 55 Jahre und älter sind, gibt es nach eigener Einschätzung eine Person, die die Hofnachfolge zu gegebener Zeit antreten wird. Dabei ist festzustellen, dass mit steigender Größe eines Betriebes ebenfalls die Bereitschaft zur Betriebsübernahme steigt. Daher haben Haupterwerbsbetriebe, die generell größere Flächen bewirtschaften, auch eher eine gesicherte Hofnachfolge als Nebenerwerbsbetriebe.

Weitere Rechtsformen

Weitere in der Landwirtschaft anzutreffende Rechtformen sind Personengesellschaften und juristische Personen. Diese haben zwar wesentlich geringere Anteile an den landwirtschaftlichen Betrieben (erstgenannte fast elf Prozent, zweitgenannte lediglich rund zwei Prozent), die durchschnittliche Flächenausstattung dieser Betriebe ist allerdings um ein Vielfaches höher.

Ein Betrieb in der Rechtsform einer juristischen Person bewirtschaftet im Schnitt 483 Hektar, wohingegen es bei einem Einzelunternehmen durchschnittlich 41 Hektar sind. Betriebe in der Hand juristischer Personen nahmen in den neuen Bundesländern (15,6 Prozent), verglichen mit dem früheren Bundesgebiet (0,8 Prozent), einen größeren Anteil an den landwirtschaftlichen Betrieben ein, was den hohen Flächendurchschnitt je Betrieb erklärt. Während die Zahl der Einzelunternehmen seit 2010 um 16 Prozent zurückgegangen ist, ist die Zahl der Personengesellschaften um 36 Prozent und die Zahl der juristischen Person um 17 Prozent gestiegen.

Es vollzieht sich insofern ein Wandel der Rechtsformen. Eine Personengesellschaft wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ist in der Landwirtschaft oft die erste Wahl, wenn zwei oder mehr Partner zusammen eine Gesellschaft gründen wollen.