Europäischem Recht folgend werden Weine in Weine ohne geschützte Herkunftsangaben und mit geschützten Herkunftsangaben eingeteilt.
Weine ohne geschützte Herkunftsangabe sind:
- Weine aus der Europäischen Gemeinschaft
- Deutscher Wein
- Deutscher Wein mit Angabe der Rebsorte und/ oder des Jahrgangs
Weine mit geschützter Herkunftsangabe sind:
- Landwein (Wein mit geschützter geographischer Angabe)
- Qualitätswein und Prädikatswein (Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung)
Für die einzelnen Klassifizierungen müssen die Weine jeweils bestimmte Vorrausetzungen erfüllen. Für Landwein müssen zum Beispiel mindestens 85 Prozent der verwendeten Weintrauben aus dem genannten Gebiet kommen. Die Namen der deutschen Landweingebiete werden als geographische Angaben (g. g. A.) geschützt.
Bei Qualitätswein hingegen müssen alle Trauben in einem bestimmten Anbaugebiet geerntet und verarbeitet werden. In Deutschland sind alle 13 Weinanbaugebiete mit der geschützten Ursprungsbezeichnung (g. U.) geschützt und dürfen somit Qualitätswein herstellen.
Prädikatswein wird in Verbindung mit einem Prädikat, darunter beispielsweise Kabinett, Spätlese, Auslese oder Eiswein, gekennzeichnet. Kabinett stellt dabei die unterste Prädikatsstufe dar: alle andern Prädikatsweine müssen zusätzlich weitere Bedingungen erfüllen. Zum Beispiel nutzen Winzerinnen und Winzer für Eiswein nur Keltertrauben, die bei der Lese und Kelterung gefroren sind.