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Vorleistungen Landwirtschaftliche Gesamtrechnung

Im Rahmen der LGR versteht man unter Vorleistungen alle Güter und Dienstleistungen, die während der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbraucht oder verarbeitet werden. Wie hoch waren die Vorleistungen insgesamt und für bestimmte Güter oder Dienstleistungen?

Für ihre Produktionsmittel haben die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland im Jahr 2025 nach einer ersten Schätzung des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) voraussichtlich etwas weniger als im Vorjahr ausgeben müssen. Die sogenannten Vorleistungen dürften sich auf 43,9 Milliarden Euro belaufen, ein Jahr zuvor waren es 44,3 Milliarden Euro. So wurden beispielsweise Futtermittel oder Saatgut günstiger, die Energiekosten blieben recht stabil.

Vorleistungen für Futtermittel

Im Jahr 2025 wurden laut Schätzungen Vorleistungen für Futtermittel (ohne Umsatzsteuern) in Höhe von 17,4 Milliarden Euro erbracht.

Rund 41 Prozent der Vorleistungen für Futtermittel entfielen auf innerbetrieblich erzeugte und verbrauchte Futtermittel. Futtermittel in Höhe von 9,7 Milliarden Euro wurden dieses Jahr bei Wirtschaftsbereichen außerhalb der Landwirtschaft, wie beispielsweise bei Herstellern von Lebensmitteln, dazugekauft (22 Prozent der Vorleistungen insgesamt). In der Ernährungswirtschaft fallen etwa in Getreide- oder Ölmühlen, in Brauereien, in Zuckerfabriken und in Molkereien Nebenprodukte, sogenannte Koppelprodukte an, die zu Einzel- oder Mischfutter weiterverarbeitet werden.

Um den Bedarf an Futtermitteln in Deutschland zu decken, sind wir jedoch auf Importe angewiesen. Bezogen auf die physiologische Wertigkeit der Futtermittel, wie zum Beispiel den Anteil an verdaulichem Eiweiß, haben Importfuttermittel erhebliche Bedeutung für die Tierhaltung in Deutschland. Der Anteil am dazugekauften Futtermittel im eigenen Wirtschaftszweig lag bei rund 446 Millionen Euro (ohne Umsatzsteuer).

Vorleistungen für Energie und Schmierstoffe

Im Jahr 2025 wurden für Energie- und Schmierstoffe Vorleistungen im Wert von geschätzt 4,6 Milliarden Euro (ohne Umsatzsteuer) getätigt, die der Energiewirtschaft und dem Handel zugutekamen.

Die Vielfalt der Landwirtschaft geht Hand in Hand mit einem vielfältigen Energiebedarf. In der Geflügel- und Schweineproduktion zum Beispiel nimmt das Heizen aufgrund des Wärmebedarfs der Tiere einen hohen Anteil der Energiekosten ein. Zusätzlich wird Strom für Belüftung, Füttern und Entmisten benötigt. Auch im Gartenbau machen die Heizkosten für Gewächshäuser den Großteil der Energiekosten aus. Neben dem Beheizen wird auch für die Beleuchtung Energie verwendet.

Schmierstoffe sollen Reibung verringern und so Verschleiß vorbeugen. In der Landwirtschaft werden nicht nur Traktor und Erntemaschine geschmiert, gefettet und geölt. Auch zum Beispiel eine Melkmaschine benötigt Schmierstoffe, um reibungslos zu funktionieren.

Vorleistungen für landwirtschaftliche Dienstleistungen

Vorleistungen der Landwirtschaft für landwirtschaftliche Dienstleistungen lagen im Jahr 2025 bei rund drei Milliarden Euro (ohne Umsatzsteuer).

Die Vorleistungen für landwirtschaftliche Dienstleistungen sind vielschichtig. Hierzu zählen unter anderem:

  • Informations- und Beratungsdienste für die Betriebsleitung;
  • Fort- und Weiterbildungen von landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen sowie Personen aus Dienstleistungszentren des ländlichen Raums und Verbänden;
  • Betriebswirtschaftliche Beratung durch Landwirtschaftsämter und Landwirtschaftskammern, überregionale Beratungszentren sowie freie, auf die Landwirtschaft spezialisierte, Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater;
  • Produktionstechnische oder steuerlichen Beratung durch Zucht- und Leistungskontrollverbände, Erzeugerringe oder auf Landwirtschaft spezialisierte Steuerkanzleien;
  • Aktuelles Fachwissen durch Fach- und Nachrichtendienste über kostenpflichtige Abonnements;
  • Versicherungen bei spezialisierten Versicherungsunternehmen, um typische landwirtschaftliche Risiken (zum Beispiel Hagel-, Ertragsschaden und Tierversicherungen) abzudecken.

Vorleistungen für die Instandhaltung von Maschinen, Geräten und baulichen Anlagen

Die Vorleistungen für die Instandsetzung landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte lagen im Jahr 2025 laut der ersten Schätzung bei 2,8 Milliarden Euro (ohne Umsatzsteuer) und waren somit doppelt so hoch wie für die Instandhaltung der baulichen Anlagen (1,4 Milliarden Euro ohne Umsatzsteuer).

Landwirtschaftliche Betriebe führen regelmäßig Arbeiten zur Instandhaltung durch, um bei landwirtschaftlichen Maschinen, Geräten und baulichen Anlagen Störungen, Ausfällen, erhöhter Unfallfallgefahr und Umweltbelastungen vorzubeugen und die Effizienz und Lebensdauer zu erhöhen. Dazu wird zum einen der Ist-Zustand inspiziert, festgestellt und beurteilt. Zum anderen gehört die Wartung, also das Bewahren des Soll-Zustandes, sowie die Reparatur (Instandsetzung) und Verbesserung, also Steigerung der Funktionssicherheit und der Effizienz, zur Instandhaltung dazu.

Wenn die Landwirtin oder der Landwirt Inspektionen, Wartungen oder Reparaturen nicht selber vornehmen können, ist der Einsatz technischer Fachkräfte, von Ingenieurinnen und Ingenieuren oder von Fachmonteurinnen und Fachmonteuren erforderlich.

Vorleistungen für Saat- und Pflanzgut

Es wurden im Jahr 2025 Vorleistungen für Saat- und Pflanzgut im Wert von geschätzt 2,2 Milliarden Euro (ohne Umsatzsteuer) ausgegeben.

Durch generative Vermehrung entstehen Samen, Früchte, Scheinfrüchte, Fruchtstände oder Teile davon, die neben dem Verzehr als Saatgut dienen. Durch geschlechtliche Vermehrung unterscheidet sich das Erbgut von dem der Mutterpflanze. Saatgut, wie wir es heute verwenden, ist das Ergebnis von Selektionsprozessen der letzten Jahrtausende.

Unter Pflanzgut verstehen wir Knollen, Rhizome, Stecklinge und Zwiebeln, also vegetative Pflanzenorgane, wie zum Beispiel Kartoffeln. Das Erbgut der Mutterpflanze unterscheidet sich hier nicht von ihren Nachkommen.

Durch das Sortenschutzgesetz und Saatgutverkehrsgesetz wird der Verkauf von sortengeschütztem Saat- und Pflanzgut geregelt.

Vorleistungen für Dünge- und Bodenverbesserungsmittel

In der Landwirtschaft wurden für das Jahr 2025 nach Schätzungen Vorleistungen von zwei Milliarden Euro (ohne Umsatzsteuer) für Dünge- und Bodenverbesserungsmittel getätigt.

Durch Düngung wird der Nährstoffgehalt des Bodens beeinflusst. Damit eine Pflanze gedeihen und einen hohen Ertrag liefern kann, benötigt sie ein optimales Verhältnis verschiedenster Nährstoffe. Durch den Abtransport des Erntegutes werden dem Boden Nährstoffe entzogen. Mit organischer oder mineralischer Düngung stellen die Landwirtinnen und Landwirte das optimale Nährstoffverhältnis wieder her, damit die Folgekultur mit ausreichend Nährstoffen versorgt ist.

Bodenverbesserungsmittel hingegen beeinflussen die Struktur des Bodens, die Haltefähigkeit für Wasser, Nährstoffverfügbarkeit und die Durchlüftung. Ein typisches Bodenverbesserungsmittel ist Kalk. Durch Regen wird Kalzium im Boden ausgewaschen, wodurch der pH-Wert des Bodens über die Jahre abnimmt. Eine Kalkung führt zu einer Entsäuerung des Bodens. Kalzium-Ionen verbinden sich mit Ton- und Humusteilchen und schaffen so eine größere und stabilere Bodenkrume, wodurch sich die Bodenstruktur verbessert. Die Wasserspeicherfähigkeit wird erhöht und der Boden wird stärker durchlüftet, wodurch das Wurzelwachstum erleichtert wird. Von diesen Effekten profitieren auch die Bodenorganismen. Neben Kalk zählen auch Torf, Schlamm, Sand sowie synthetische Schaumstoffe zu den Bodenverbesserungsmitteln.

Vorleistungen für Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel

Im Jahr 2025 wurden geschätzt zwei Milliarden Euro (ohne Umsatzsteuer) an Vorleistungen von der Landwirtschaft für Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel verwendet. Ihr Einsatz wird durch verschiedene Faktoren bestimmt.

Der Befall mit Schädlingen oder Krankheiten beeinflusst die Erntemenge und Qualität pflanzlicher Produkte und kann im schlimmsten Fall zu einem Totalausfall der Ernte führen. Bei einem überwiegenden Anteil landwirtschaftlicher und gärtnerischer Kulturen werden daher Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Je nach Schadorganismus stehen verschiedene biologische oder chemische Pflanzenschutzmittel zur Verfügung.

Ist ein Zurückdrängen von Unkräutern, durch zum Beispiel eine geeignete Fruchtfolge, wendende Bodenbearbeitung oder pfluglose Bestellverfahren nicht möglich, kann dem Unkrautdruck mit Herbiziden entgegengewirkt werden. Typische Unkräuter auf dem Acker sind neben dem Ackerfuchsschwanz, der Gemeine Windhalm, das Einjährige Rispengras oder das Kletterlabkraut.

Zur Bekämpfung von Pilzbefall, können Fungizide eingesetzt werden. Der Pilz Mehltau zum Beispiel tritt besonders stark bei warmer Witterung mit hoher Luftfeuchtigkeit, geringem Niederschlag und Sonneneinstrahlung auf. Er breitet sich auf Blättern als watteartige weiße Pusteln und später als filzartiger schmutzig grauer Überzug aus. Einem Mehltaubefall kann durch Abtransport befallener Ernterückstände, Wahl weniger anfälliger Sorten und nicht überhöhter Stickstoffdüngung entgegengewirkt werden.

Befall mit saugenden und beißenden Insekten kann mit einem Insektizid bekämpft werden. Schädlingsbekämpungsmittel gegen Schnecken sind Molluskizide, gegen Milben sind es Akarizide und bei schädlichen Nagetieren Rodentizide.

Vorleistungen für tierärztliche Behandlungen und Medikamente

Die Vorleistungen der Landwirtschaft für Tierarztkosten und Medikamente lagen im Jahr 2025 bei schätzungsweise einer Milliarde Euro (ohne Umsatzsteuer).

Tierärztinnen und Tierärzte betreuen auf landwirtschaftlichen Betrieben akute Erkrankungen und überprüfen den Gesundheitszustand der Nutztiere. Bei erkrankten Tieren verschreiben sie Tierarzneimittel. Um sichere Lebensmittel zu gewährleisten, gelten klare Regeln wie beispielsweise ausreichende Wartezeiten zwischen der Medikation und dem Inverkehrbringen von tierischen Erzeugnissen wie Milch und Fleisch.

Zusammen mit den Landwirtinnen und Landwirten überprüfen Tierärztinnen und Tierärzte außerdem alle Faktoren im Tierstall, die das Wohlbefinden und den Gesundheitszustand der Tiere beeinträchtigen können und geben Ratschläge, wie das Tierwohl gesteigert werden kann. Teilweise übernehmen sie auch die künstliche Besamung und helfen bei schwierigen Geburtsvorgängen.

Darstellung der Vorleistungen für den Bereich Landwirtschaft

Die Berechnungen der Vorleistung für den Bereich Landwirtschaft erfolgt in der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung. In den Vorleistungen sind der ertragssteigernde Aufwand (Futtermittel, Handelsdünger, Pflanzenschutzmittel, Saat- und Pflanzgut), die Aufwendungen für die Unterhaltung der Wirtschaftsgebäude und des Inventars, die Ausgaben für Energie, für Tierarzt und Medikamente sowie für andere Güter und Dienstleistungen zusammengefasst. Analog zum Produktionswert werden hier auch der innerbetriebliche Verbrauch an Futtermitteln und die in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Dienstleistungen berücksichtigt.

Die Vorleistungen zeigen, dass die Landwirtschaft in vielseitigem Austausch mit anderen Wirtschaftsbereichen steht. So entstehen im Handel, bei Lebensmittelherstellern, Dienstleistern oder anderen Akteuren zusätzliche Wertschöpfungseffekte. Die ökonomische Bedeutung der Landwirtschaft geht also weit über die reine Produktion von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen hinaus.

Kontakt

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