Fischereiflotte
Deutschland verfügt bei etwa fünf Prozent der Fanganteile und rund zwei Prozent Flottenanteilen ein im Vergleich der EU-Staaten ausgewogenes Verhältnis zwischen Fangkapazität und verfügbaren Fangmöglichkeiten. Details finden Sie im jährlichen Flottenbericht. Er dient der Darstellung über das Gleichgewicht zwischen der Fangkapazität der deutschen Flotte und den Fangmöglichkeiten Deutschlands. Grundlage ist Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik.
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Ältere Berichte bietet die Europäische Kommission an: Steuerung der Fangkapazität – Fischereiflotte.