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Fachbegriffe Beschreibung

Haupterwerbsbetriebe

gemäß der für die Agrarstrukturerhebung verwendeten Definition waren bis 2007 landwirtschaftliche Betriebe von Einzelunternehmen mit 1,5 und mehr Arbeitskräften (AK-Einheiten) je Betrieb oder 0,75 bis 1,5 Arbeitskräfte je Betrieb und einem Anteil des betrieblichen Einkommens am Gesamteinkommen von mindestens 50 %. Ab der Agrarstrukturerhebung / Landwirtschaftszählung 2010 sind Haupterwerbsbetriebe solche, in denen das betriebliche Einkommen größer ist als das Einkommen aus außerbetrieblichen Quellen.
Nebenerwerbsbetriebe = alle anderen Betriebe.

BMEL-Testbetriebsnetz: Haupterwerbsbetriebe im BMEL-Testbetriebsnetz, in dessen Rahmen Buchführungsergebnisse dargestellt werden, sind Betriebe der Rechtsformen Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab 50.000 € Standardoutput und mindestens einer Voll-Arbeitskraft. Betriebe unter 50.000 € Standardoutput oder mit weniger als einer Voll-Arbeitskraft werden dort als Klein- und Nebenerwerbsbetriebe bezeichnet.

Buchführung: Betriebe der Rechtsformen Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit 16 und mehr Europäischen Größeneinheiten (EGE) und mindestens einer Arbeitskraft (AK).

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