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Beschreibung Fachbegriffe erklärt

Fachbegriffe Beschreibung

Betrag, bilanziell entlasteter Betrag bei Abschluss der Rangrücktrittsvereinbarung (RRV)

Buchführung: Summe aus bilanziell entlastetem Kredit- und Zinsbetrag zum Zeitpunkt der Rangrücktrittsvereinbarung (RRV). Die bilanzielle Entlastung durch Abschluss einer Rangrücktrittsvereinbarung mit der Gläubigerbank führt zu einem aufschiebend bedingten Untergang der Verbindlichkeiten. Wird ein Jahresüberschuss erwirtschaftet (bzw. wird notwendiges Betriebsvermögen oder nicht wieder zu ersetzendes Anlagevermögen veräußert), so lebt die Schuld wieder auf.