Gartenbau-Glossar
Anbauflächen im Zierpflanzenanbau
Flächen einschließlich der Mehrfachnutzung, auf denen Zierpflanzen angebaut werden, die im Erhebungsjahr verkaufsfertige Erzeugnisse hervorbringen.
Arbeitskräfte
Arbeitskräfte sind im Berichtszeitraum (März des Vorjahres bis Februar des Berichtsjahres) im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte Personen im Alter von 15 Jahren und mehr.
Arbeitskräfte-Einheit (AK-Einheit)
Arbeitskräfte-Einheit ist die Maßeinheit der Arbeitsleistung einer im Berichtszeitraum mit Arbeiten für den landwirtschaftlichen Betrieb (landwirtschaftliche Arbeiten sowie Arbeiten in Einkommenskombinationen) vollbeschäftigten Person (Arbeitskraft).
Baumobst
Es wird die Gesamtfläche des Baumobstanbaus für die Obstarten Äpfel, Birnen, Kirschen, Pflaumen und Zwetgschen sowie Mirabellen und Renekloden erhoben. Des Weiteren werden die Betriebszahlen und die Verwendung (Tafelobst/Verwertungsobst) für die jeweiligen Obstarten ermittelt. Für Tafeläpfel und Tafelbirnen werden auch noch die bedeutendsten Sorten veröffentlicht. Die Erntemengen werden durch Angaben aus der Ernte- und Betriebserstattung Baumobst berechnet.
Baumschulen
Zu den Baumschulen zählen landwirtschaftliche Betriebe, die Baumschulgewächse sowie Bäume und Sträucher für die Bepflanzung von Gärten, Parks und Straßen heranziehen. Die Nutzungsarten werden unterschieden nach Unterlagen, Veredlungen, Ziersträucher und –gehölze sowie Forstpflanzen. Zusätzlich wird unterschieden nach Freiland- und Containerflächen. Die Flächen für Rebschulen und Rebschnittgärten werden jährlich in der Bodennutzungshaupterhebung erfasst.
Begehbare Schutzabdeckungen (einschließlich Gewächshäuser)
Zu den Flächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen (einschließlich Gewächshäusern) zählen sämtliche unter Glas und festem oder flexiblem Kunststoffschutz stehenden, begehbaren Flächen (ohne Flachfolien oder Vlieseindeckung auf dem Freiland). Hierzu zählen auch alle begehbaren Folientunnel.
Beschäftigte, sozialversicherungspflichtig
sind alle Arbeiter, Angestellten und alle Personen in beruflicher Ausbildung, die in der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und / oder Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind oder für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.
Bestimmungsland (Außenhandel)
ist das Land, in dem die Ware ge- oder verbraucht, be- oder verarbeitet werden soll. Ist das Bestimmungsland nicht bekannt, so gilt das letzte bekannte Land, in das die Ware verbracht werden soll, als Bestimmungsland.
Betriebe, landwirtschaftliche
sind ab 2010, wenn nicht anders definiert, Betriebe mit fünf ha LF und mehr bzw. mit einer Mindestgröße an Erzeugungseinheiten oder mit Spezialkultur oder Tierbeständen, wenn festgelegte Mindestgrößen erreicht oder überschritten werden.
Betriebswirtschaftliche Ausrichtung (BWA)
Die BWA eines Betriebes beschreibt die Spezialisierungsrichtung des Betriebes. Grundlage für die Zuordnung der Betriebe ist der Anteil des Standardoutputs der einzelnen Betriebszweige am Gesamtstandardoutput des Betriebes.
Bruttowertschöpfung
der Wirtschaftsbereiche wird in der Regel durch Abzug der Vorleistungen von den Produktionswerten ermittelt. Durch Addition der Bruttowertschöpfung der Wirtschaftsbereiche erhält man zunächst die unbereinigte Bruttowertschöpfung. Wird der unbereinigten Bruttowertschöpfung die unterstellte Bankgebühr abgezogen (eine Vorleistung, die nicht auf einzelne Wirtschaftsbereiche aufgeteilt werden kann), ergibt sich die bereinigte Bruttowertschöpfung.
Einheitsquadratmeter (EGM)
Durchschnittliche Relation der Nettoerträge von gärtnerischen und landwirtschaftlichen Flächenarten und -nutzung untereinander ohne Berücksichtigung natürlicher und wirtschaftlicher Standortunterschiede; EQM werden verwendet als Maßstab für die relative Ertragsfähigkeit der verschiedenen gärtnerischen Nutzungsarten zueinander.
Ernteschwankungen
Die Obsternte ist zum Beispiel stark von der Witterung abhängig. Insbesondere Spätfröste zur Blütezeit und Trockenheit während des Sommers mindern den Ertrag. Daher sind die Erntemengen von Jahr zu Jahr unterschiedlich.
Erwerbstätige
sind Personen, die als unselbstständig oder selbstständig Beschäftigte gegen Barzahlung arbeiten, wobei Arbeit von mithelfenden Angehörigen bei Selbstständigen (z. B. in der Landwirtschaft oder bei Gewerbetreibenden) gemeint ist. Erwerbstätige sind auch Frauen im Mutterschutz, Karenz- bzw. Kindergeldbezieherinnen mit aufrechtem Dienstverhältnis bis zwei Jahre sowie Personen, die aufgrund von Krankheit, Unfällen oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht arbeitsfähig sind.
Erwerbspersonen
sind alle, die als Selbstständige, mithelfende Familienangehörige oder abhängig Beschäftigte (Beamte, Angestellte, Auszubildende) eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit auszuüben pflegen, ohne Rücksicht auf den Ertrag dieser Tätigkeit und auf die Arbeitszeit; unterschieden werden Erwerbstätige und Erwerbs-(Arbeits-)lose. Zu den Erwerbspersonen gehören auch die Soldaten. Die Zuordnung zu den Wirtschaftsbereichen richtet sich bei der mehreren Tätigkeiten nach der zeitlich überwiegenden Tätigkeit.
Familienarbeitskräfte
Familienarbeitskräfte sind die Betriebsinhaberin bzw. -inhaber, deren/dessen Ehegatte oder Ehegattin (bzw. eine gleichgestellte Person) sowie weitere Familienangehörige und Verwandte, die auf dem landwirtschaftlichen Betrieb leben und arbeiten.
Fertigware
Als Fertigware gelten Pflanzen, die in dem Entwicklungsstand, den sie im Erzeugerbetrieb erreicht haben, direkt oder über Wiederverkäufer an den Endverbraucher verkauft wurden bzw. werden. Auch Jungpflanzen / Halbfertigwaren, die im jeweiligen Betrieb erzeugt wurden, zählen zur Fertigware, wenn sie an den Endverbraucher verkauft werden, obwohl sie das Wachstumsende noch nicht erreicht haben.
Fester Wirtschaftsdünger
Festmist ist ein festes, stapelfähiges Gemisch aus Kot, Harn und Einstreu (ohne Hühner- und Putenmist). Festmist kann darüber hinaus Futterreste sowie Reinigungs- und Niederschlagswasser enthalten.
Die Ausbringung kann aufgrund der festen Konsistenz nicht über Tankwagen erfolgen.
Flüssiger Wirtschaftsdünger
Unter flüssigem Wirtschaftsdünger versteht man:
- Gülle (Flüssigmist, auch Schwemm- oder Treibmist) ist ein Gemisch aus Kot und Harn von Nutztieren, auch vermischt mit Wasser.
- Jauche ist Harn von Nutztieren, der in der Regel zusammen mit Festmist anfällt.
- Flüssiger Biogas-Gärrest bezeichnet die Rückstände der Fermentation organischer Substanzen, sowohl pflanzlicher als auch tierischer Herkunft, in Biogasanlagen, die mit Tankwagen ausgebracht werden.
Freilandflächen
Zu den Freilandflächen zählen die Kulturflächen (einschließlich Frühbeetflächen) im Freiland ohne Hofraum, Dauerwege und andere nicht mit Zierpflanzen (einschließlich Stauden) genutzten Flächen. Hierzu zählen auch alle nicht begehbaren Folienüberbauungen.
Gärtnerische Nutzfläche (GN)
Gärtnerische Nutzflächen sind Flächen, auf denen Obst, Gemüse, Blumen und Zierpflanzen, Baumschulerzeugnisse sowie Gartenbausämereien zu Erwerbszwecken in Hauptnutzung auf dem Freiland oder im Gewächshäusern angebaut werden. Die gärtnerische Nutzfläche ist keine Teilmenge der landwirtschaftlich genutzten Fläche, da die gärtnerische Nutzfläche auch leer stehende Gewächshäuser umfasst.
Gemüse und Erdbeeren
Es werden die Anzahl der Betriebe, die Anbauflächen und die Erntemengen für sämtliche in Deutschland relevanten Gemüsearten einschließlich Erdbeeren erhoben.
Hierzu zählen: Kohlgemüse, Blatt und Stängelgemüse, Wurzel- und Knollengemüse, Fruchtgemüse sowie Hülsenfrüchte. Zusätzlich wird auch nach der Art der Bewirtschaftung unterschieden. Bei einigen Gemüsearten (z. B. Feldsalat, Kopfsalat, Paprika, Radies) sowie bei Erdbeeren werden neben der Freilandfläche auch zusätzlich die Anbaufläche unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen (einschließlich Gewächshäusern) ermittelt.
Aufgrund der hohen Bedeutung von Spargel und Erdbeeren gibt es jeweils im Sommer eines Jahres eine erste Vorausschätzung zu den Erntemengen und den Anbauflächen für diese beiden Kulturarten.
Grundfläche Gartenbaugewächse (GG)
Flächen, mit Ausnahme der Obstflächen, die bewertungsrechtlich zur gartenbaulichen Nutzung gehören. Die GG umfasst die Freilandfläche (Gemüse, Spargel oder Blumen, Zierpflanzen und Gartenbausämereien), die Gewächsfläche (beheizbar und nicht beheizbar) sowie die Baumschulfläche.
Grundflächen im Zierpflanzenanbau
Flächen, die im Erhebungsjahr überwiegend für den Zierpflanzenanbau genutzt werden, unabhängig vom Erreichen der Verkaufsreife des Pflanzenbestandes.
Die Mehrfachnutzung gleicher Flächen durch Vor-, Zwischen- und Nachanbau bleibt unberücksichtigt. Eine Untergliederung erfolgt in:
- Grundflächen im Freiland
- Grundflächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern
Hohe begehbare Schutzabdeckungen
Zu den Anbauflächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen sind Kulturen zu zählen, die für die ganze oder den überwiegenden Teil der Anbauzeit unter festen oder beweglichen Gewächshäusern oder anderen hohen Schutzeinrichtungen (Glas, fester Kunststoff) angebaut werden. Hierzu zählen auch alle begehbaren Folientunnel.
Flächen unter Hagelschutznetzen und/oder Foliendächern zählen nicht zu den Anlagen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen.
Jungpflanzen / Halbfertigware
Als Jungpflanzen gelten Sämlinge oder Stecklinge, die im Berichtszeitraum zur Weiterkultur an andere Erzeugerbetriebe verkauft wurden bzw. werden. Als Halbfertigware gelten Pflanzen, die bis zur Fertigware noch Teilkulturperioden durchlaufen müssen und die im Berichtszeitraum zur Weiterkultur an andere Erzeugerbetriebe verkauft wurden bzw. werden.
Landwirtschaftliche Betriebe
Landwirtschaftliche Betriebe sind technisch-wirtschaftliche Einheiten, die über eine vorgegebene Mindestgröße an landwirtschaftlich genutzter Fläche oder über Mindesttierbestände oder Mindestanbauflächen für Spezialkulturen verfügen, für Rechnung einer Inhaberin beziehungsweise eines Inhabers bewirtschaftet werden, einer einheitlichen Betriebsführung unterliegen und die in Anhang I der Verordnung (EG) Nummer 1166/2008 genannten Tätigkeiten nach NACE Revision 2 (pflanzliche Erzeugung, Tierhaltung, landwirtschaftliche Dienstleistungen) als Haupt- oder Nebentätigkeit ausüben.
Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)
Summe aus ldw. Ackerfläche, Dauergrünland, ldw. Dauerkulturfläche (Wein, Obst, Hopfen). Grundfläche Gartenbaugewächse und sonstiger LF.
Landwirtschaftsfläche
Ackerland, Grünland, Gartenland, Weingarten, Moor, Heide, Obstanbaufläche, landwirtschaftliche Betriebsfläche und Brachland.
Die Datenerhebung basiert auf einer Auswertung der amtlichen Liegenschaftskataster.
Ökologisch bewirtschaftete landwirtschaftlich genutzte Fläche
Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF), die vollständig oder teilweise auf die ökologische Wirtschaftsweise umgestellt ist. Dies beinhaltet:
- Umgestellte LF: Landwirtschaftlich genutzte Fläche, auf der die Umstellung auf den ökologischen Landbau nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nummer 834/2007 abgeschlossen ist. Die auf dieser Fläche produzierten landwirtschaftlichen Erzeugnisse dürfen bereits als ökologische Erzeugnisse gekennzeichnet und vermarktet werden.
- In Umstellung befindliche LF: Landwirtschaftlich genutzte Fläche, die sich nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nummer 834/2007 gegenwärtig in Umstellung befindet. In dieser Zeit dürfen die auf diesen Flächen produzierten landwirtschaftlichen Erzeugnisse nicht als ökologische Erzeugnisse gekennzeichnet und vermarktet werden.
Ökologischer Landbau
Der landwirtschaftliche Betrieb produziert pflanzliche und/oder tierische Erzeugnisse nach den Grundsätzen der Verordnung (EG) Nummer 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen.
Produktionswert
Dazu gehören alle Verkäufe an andere Wirtschaftsbereiche und landwirtschaftliche Einheiten, die Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, der Eigenverbrauch zu Nahrungszwecken, die Vorratsveränderungen pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse sowie die selbsterstellten Anlagen (Vieh, Dauerkulturen). Zusätzlich wird der Teil der Produktion umfasst, der von derselben Einheit im Laufe desselben Wirtschaftsjahrs als Vorleistung verwendet wird (innerbetrieblicher Verbrauch). Zu dieser Summe werden die Gütersubventionen (insbesondere die Ausgleichszahlungen und Tierprämien der GAP-Reform) hinzugezählt und die Gütersteuern (z. B. Erzeugerabgaben für Zucker) abgezogen. Ab 2005 sind die EU-Zahlungen von der Produktion entkoppelt und werden als Betriebsprämie ausgezahlt. Im Sonne des ESVG 95 werden sie als sonstige Subventionen verbucht. Außerdem werden die landwirtschaftlichen Dienstleistungen (z. B. Lohnunternehmen, Maschinenringe) und nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten, welche charakteristisch für den landwirtschaftlichen Sektor sind, dem Produktionswert des Agrarsektors zugerechnet.
Rebfläche
Mit Reben bestockte Flächen, unabhängig davon, ob sie im Ertrag stehen oder nicht, sowie zeitweilig brachliegende Rebflächen, die wieder mit Reben bepflanzt werden sollen und hierzu vorbereitet werden, soweit sie nicht anderweitig genutzt werden.
Saisonarbeitskräfte
Saisonarbeitskräfte sind nicht ständig beschäftigte Arbeitskräfte mit einem auf weniger als sechs Monate abgeschlossenen Arbeitsverhältnis zum Betrieb.
Hierzu zählen keine Arbeitskräfte, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder im Auftrag von Lohnunternehmen im Betrieb tätig sind.
Selbstversorgungsgrad
Er zeigt, in welchem Umfang die Erzeugung der heimlichen Landwirtschaft den Bedarf (Gesamtverbrauch) decken kann oder um welchen Prozentsatz die Produktion den inländischen Bedarf übersteigt. Der Selbstversorgungsgrad ist gleich der Inlandserzeugung in Prozent des Gesamtverbrauchs für Nahrung, Futter, industrielle Verwertung, Saatgut, Marktverluste.
Speisepilze
Für die Erhebung der Speisepilze werden jährlich die Ernteflächen, die Erntemengen nach der Art der Bewirtschaftung sowie die Anzahl der Betriebe nach den bedeutendsten Speisepilzarten (Champignons, Austernseitlinge, Shiitake) ausgewiesen.
Ständige Beschäftigte
Ständige Beschäftigte sind Personen, die in einem unbefristeten oder für mindestens sechs Monate abgeschlossenen Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen. Hierzu rechnen auch Verwandte der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers, die nicht auf dem Betrieb leben.
Standardoutput (SO)
Standardoutput ist die standardisierte Rechengröße, die den durchschnittlichen Geldwert (in Euro) der Bruttoagrarerzeugung eines landwirtschaftlichen Betriebes beschreibt. Er wird in der amtlichen Statistik für die Eingruppierung der landwirtschaftlichen Betriebe nach ihrer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung genutzt.
Der Standardoutput wird je Flächeneinheit einer Fruchtart bzw. je Tiereinheit einer Viehart aus erzeugter Menge mal zugehörigem "Ab-Hof-Preis" als geldliche Bruttoleistung ermittelt. Dabei werden durchschnittliche Erträge und Preise angesetzt, die für einen Bezugszeitraum von fünf Wirtschaftsjahren berechnet werden.
Die Summe der Standardoutputs im landwirtschaftlichen Betrieb beschreibt seine betriebswirtschaftliche Größe.
Strauchbeeren
Es werden jährlich aktuelle Ergebnisse zu den Anbauflächen, Erntemengen von Strauchbeeren nach Pflanzenarten (z. B. Johannisbeeren, Himbeeren, Stachelbeeren, Brombeeren) im Freiland und unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern, die Art der Bewirtschaftung sowie die Anzahl der Betriebe veröffentlicht.
Bei dem Schwarzen Holunder wird zusätzlich nach der Nutzungsart und beim Sanddorn nach dem Stand der Ertragsfähigkeit unterschieden.
Alle drei Jahre werden auch Informationen über die Verwendung (Tafelobst/Verwertungsobst) veröffentlicht.
Unterlage
Die Unterlage ist der untere Teil einer Gehölzpflanze (Wurzel mit einem Teil vom Stamm). Die Unterlage wird zum Veredeln benötigt.
Ursprungsland (Import Außenhandelstatistik)
Ursprungsland ist das Land, in dem eine Ware vollständig gewonnen oder hergestellt wurde oder ihre letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erhalten hat. Ist das Ursprungsland nicht bekannt, so tritt an diese Stelle das Versendungsland.
Veredlung
Die Veredlung ist das Verbinden zweier Pflanzen, dabei wird mit der Unterlage ein passender Pflanzentrieb verbunden. Der Pflanzentrieb wächst dann mit der Unterlage zusammen.
Verwendungsland (Import Außenhandelstatistik)
Versendungsland ist das Land, aus dem die Ware in das Erhebungsgebiet verbracht worden ist.
Vorleistungen
für die Landwirtschaft umfassen den ertragssteigernden Aufwand, die Ausgaben für zugekaufte sowie innerbetrieblich erzeugte und verbrauchte Futtermittel, die Ausgaben für Energie, die Kosten der Unterhaltung von Maschinen und Wirtschaftsgebäuden sowie Ausgaben für Dienstleistungen. Die Vorleistungen für Landwirtschaft erhalten neben den Käufen von anderen Wirtschaftsbereichen auch die Käufe von landwirtschaftlichen Einheiten. Sie enthalten nicht die Löhne für fremde Arbeitskräfte, Beiträge und Sozial- und Unfallversicherung, Schuldzinsen und Käufe von Investitionsgütern.
Zierpflanzen
Die Zierpflanzen werden untergliedert nach Zimmerpflanzen, Beet- und Balkonpflanzen und Stauden (nach Stückzahl und Erzeugung) und Schnittblumen (nach Anbaufläche im Freiland und in hohen begehbaren Schutzabdeckungen). Es werden dabei die Anzahl der Betriebe, die Zahl der erzeugten Topfpflanzen sowie die Grundflächen und die Anbauflächen erhoben.
Bei den Zierpflanzen wird die Erzeugung nach Jungpflanzen/ Halbfertigware und Fertigware unterschieden.
Weitere Definitionen und Erläuterungen
Weitere Definitionen finden Sie unter: Fachbegriffe erklärt.