Die Käufe der aufnehmenden Hand beschreiben, wie viel der Erntemenge von deutschen Landwirtinnen und Landwirten durch Händler und Verarbeiter, wie Öl- oder Schälmühlen und Mischfutterunternehmen, im Inland insgesamt aufgekauft wird.
Erfasst werden die direkten Aufkäufe von der Landwirtschaft durch Händler und Verarbeiter. Jedoch sind in Deutschland nicht alle Unternehmen, die Erzeugnisse direkt von der Landwirtschaft aufkaufen, meldepflichtig. Geregelt wird dies durch die sogenannte Marktordnungswaren-Meldeverordnung (MVO). Hier sind Bedingungen sowie Werte für Mengenschwellen definiert, aufgrund dessen Unternehmen meldepflichtig sind.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite zur Marktordnungswaren-Meldeverordnung der BLE.
Differenz zwischen Erntemenge und Käufen der aufnehmenden Hand
Die Differenz zwischen Erntemenge und Käufen der aufnehmenden Hand ergibt sich aus Mengen, die die Erhebung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nicht erfasst, wie zum Beispiel Aufkäufe durch nicht meldepflichtige Unternehmen unterhalb der Meldeschwelle oder über Vertragsanbau von nicht meldepflichtigen Unternehmen bezogene Mengen, wie zum Beispiel Tofuhersteller. Außerdem werden eventuelle Erntemengen, die an ausländische Unternehmen direkt von der Landwirtschaft abgeflossen sind und insbesondere Mengen, die von den Landwirtinnen und Landwirten selbst zu Futterzwecken genutzt werden, nicht erfasst. Die Futterverwendung macht einen großen Anteil der Verwendung der Ernte aus.