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Die Infografik zeigt die geschätzten Anteile der Ernte von Erbsen, Ackerbohnen, Süßlupinen und Soja sowie insgesamt, die in die Humanernährung fließen. Um neben den prozentualen Anteilen die absoluten Mengen einschätzen zu können, die in die Humanernährung gehen, sind unten rechts in einem Säulendiagramm die entsprechenden Erntemengen der vier in Deutschland mengenmäßig wichtigsten Körnerleguminosen aufgeführt.
Der mit Abstand überwiegende Teil der Ernte der jeweiligen Körnerleguminose dient der Futterverwendung, entweder in Form des Eigenverbrauchs direkt bei der anbauenden Landwirtin/ dem anbauenden Landwirt oder als weiterverarbeitetes Futtermittel.
Die geschätzten Nahrungsanteile beruhen auf einer zum Teil intensiven Marktbefragung relevanter, wichtiger Marktbeteiligter und auf der BLE zur Verfügung stehenden MVO-Daten.
Ziel des Marktberichtes ist es, allen Marktbeteiligten einen zusammenfassenden Überblick über die aktuelle Marktsituation von Hülsenfrüchten zu geben, neueste Marktentwicklungen aufzuzeigen, mehr Informationen über potentielle Abnehmer der heimisch angebauten Hülsenfrüchte bereitzustellen und insgesamt die Markttransparenz zu erhöhen.
Die vorliegende Marktrecherche behandelt Sojabohnen, Ackerbohnen, Trockenerbsen, Lupinen, Linsen und Kichererbsen. Die Trockenernte dieser Körnerleguminosen in Deutschland und deren Verwendung sind Thema dieses Berichtes. Nicht berücksichtigt werden sogenannte Grünpflücke von Hülsenfrüchten zu Nahrungszwecken (Frischgemüse) als auch die Grünfutterernte von Hülsenfrüchten.
Da die Sojabohne gerade in den letzten Jahren in Deutschland auf ein besonderes und zunehmendes Interesse von Marktbeteiligten und Verbrauchern stößt und international die von der Erntemenge mit Abstand bedeutendste, grobkörnige Körnerleguminose ist, geht der folgende Bericht nach Erläuterung der Methodik zur Verwendungsschätzung auf diese Hülsenfrucht zu Beginn explizit ein und setzt hier einen Schwerpunkt.
Die Käufe der aufnehmenden Hand beschreiben, wie viel der Erntemenge von deutschen Landwirtinnen und Landwirten durch Händler und Verarbeiter, wie Öl- oder Schälmühlen und Mischfutterunternehmen, im Inland insgesamt aufgekauft wird.
Erfasst werden die direkten Aufkäufe von der Landwirtschaft durch Händler und Verarbeiter. Jedoch sind in Deutschland nicht alle Unternehmen, die Erzeugnisse direkt von der Landwirtschaft aufkaufen, meldepflichtig. Geregelt wird dies durch die sogenannte Marktordnungswaren-Meldeverordnung (MVO). Hier sind Bedingungen sowie Werte für Mengenschwellen definiert, aufgrund dessen Unternehmen meldepflichtig sind.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite zur Marktordnungswaren-Meldeverordnung der BLE.
Die Differenz zwischen Erntemenge und Käufen der aufnehmenden Hand ergibt sich aus Mengen, die die Erhebung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nicht erfasst, wie zum Beispiel Aufkäufe durch nicht meldepflichtige Unternehmen unterhalb der Meldeschwelle oder über Vertragsanbau von nicht meldepflichtigen Unternehmen bezogene Mengen, wie zum Beispiel Tofuhersteller. Außerdem werden eventuelle Erntemengen, die an ausländische Unternehmen direkt von der Landwirtschaft abgeflossen sind und insbesondere Mengen, die von den Landwirtinnen und Landwirten selbst zu Futterzwecken genutzt werden, nicht erfasst. Die Futterverwendung macht einen großen Anteil der Verwendung der Ernte aus.