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Statistischer Monatsbericht des BMEL Kapitel B. Ernährungswirtschaft Ernährung

Statistischer Monatsbericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Kapitel B. Ernährungswirtschaft

Getreide, Hülsenfrüchte, Raps und Futtermittel

Vorbemerkung: Die Angaben über die Getreide-, Stärke- und Futtermittelwirtschaft werden aufgrund der Marktordnungswaren-Meldeverordnung überwiegend monatlich erhoben. Von "Kleinbetrieben" liegen keine monatlichen, sondern zusammengefasste Ergebnisse für den Zeitraum Juli bis Juni vor. Für die Bereiche Öle und Fette zählt das Kalenderjahr. Kleinbetriebe sind nach dem Umfang ihrer jährlichen wirtschaftlichen Tätigkeit wie folgt bestimmt: Mühlen 1.000 t bis unter 5.000 t Vermahlung, Mälzereien 1.000 bis unter 10.000 t Malzherstellung, Mischfutterunternehmen 1000 t bis unter 10.000 t Mischfutterherstellung, Handelsunternehmen 1.000 t bis unter 10.000 t Getreide-, Ölsaaten-; Ölkuchen bzw. Ölschrote-, Hülsenfrüchte- und Futtermittelabgang. Von der Meldepflicht befreit sind Mühlen mit einer jährlichen Vermahlung von weniger als 1000 t sowie Lohnmühlen, Mischfutterbetriebe bis zu 1000 t Mischfutterherstellung und Handelsunternehmen bis zu 1.000 t Getreide-, Ölsaaten-, Ölkuchen bzw. Ölschrote-, Hülsenfrüchte- und Futtermittelabgang. Betriebe, die weniger als 1.000 t jährlich vermahlen, Malz herstellen, handeln oder Mischfutter herstellen jedoch aufgrund anderer Tatbestände meldepflichtig sind, sind hiervon ausgenommen.

Milch und Fette

Ernährungsgewerbe

Vorbemerkung: Das in den folgenden Tabellen genannte "Produzierende Ernährungsgewerbe" umfasst die Ernährungsindustrie und das Ernährungshandwerk und ist Teil des Verarbeitenden Gewerbes. Ab Januar 2007 sind zu den monatlichen Erhebungen im Verarbeitenden Gewerbe nur noch Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten meldepflichtig. Zuvor galt eine Meldepflicht für alle Betriebe von Unternehmen mit im allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten. Aufgrund seiner kleinbetrieblichen Struktur wird nur ein kleinerer Teil des Ernährungshandwerks in den Daten abgebildet. Ab Januar 2009 werden die Ergebnisse für Betriebe und fachlichen Betriebsteile des Verarbeitenden Gewerbes nach der neuen Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) nachgewiesen.

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